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Verbraucherwiderrufsbelehrung

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung:

1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Immobilien Angermann & Vogel e.K.
Inh. Dieter Straußberger
Frankenstraße 1
91126 Schwabach

mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. per Post, Telefox oder E-Mail (immobilien@angermann-und-vogel.de), über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür auch das Muster „Widerrufsformular“, das hier hinterlegt ist, verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster „Widerrufsformular“ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich, z. B. per E-Mail, eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich mit Ihnen vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfange der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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